- 410 - 1233. Juni 19. Breslau. Gervas. et Protas. Hermann (Balk), Prokurator des deutschen Ordens, verleiht und bestätigt unter Zustimmung des Herzogs Heinrich sowie des Bischofs Thomas dem Egidius, Kapellane von Namslau, das Gebiet von Lassusino (vergl. oben No. 247) und Bandlovici (Paulsdorf) mit Zubehör, was Herzog Heinrich dem Orden geschenkt, um dort nach Belieben Wallonen (Romani, vergl. Grünhagen, les colonies wallonnes en Silesie, Belgische Akad. 1867) oder Deutsche und andere hospites anzusiedeln, so dass er und seine Erben ie die fünfte Hufe mit Zins und Zehnt frei haben sollen, von den übrigen je zwei kleinen Hufen sollen sie und die von ihnen Angesiedelten jährlich einen Vierdung Silber und den vollen Feldzehnten entrichten. Doch sollen die Kolonisten, wofern sie nicht gleich urbar gemachtes Land übernehmen, 10 Jahre durchaus zinsfrei sein und auch von ihren Höfen und Gärten weder Zins noch Zehnt entrichten. Ferner verleiht er dem Egidius die Scholtisei und den dritten Theil aller Gerichtsgefälle, freie Mühlen, Schenken, Fischereien und sonstige Einkünfte. Die Untersiegelung durch den Herzog und Bischof wird zwar in der Urkunde angeführt, ist aber an dem Originale, welches nur das Siegel des Ausstellers und daneben nicht einmal die erforderlichen Ein schnitte zeigt, unterblieben. Z. Colin und Michael, sacerdotes, die Grafen Yavorius und Clemens, Vogt von Goldberg, Heinr. de Selup, Herard, Herman, Propst de Strelena u. v. A. Orig. mit dem S. des Ausst. im Staats-Archiv zu Königsberg, Abschrift hier im Staats-Archive. Im Auszuge bei Napiersky, index corp. histor. dipl. Livoniae etc. I. 12 No. 44. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.
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